Schloss Oberweis
A-4664 Oberweis
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung:

Alle Angaben zur Objektbeschreibung sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unseren Auftraggebern oder offiziellen Stellen wie Gemeinden etc. übermittelt wurden. Wir lehnen jede Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität ab. Es kann keinerlei Haftung für Fehler- auch von im Internet verbreiteten Informationen- übernommen werden. Ein Haftungsausschluss gilt auch für verlinkte Internetseiten. Unsere Angebote sind nur für den direkten Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte - auch beratende Personen oder Firmen - ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet. Kommt durch die unerlaubte Weitergabe ein Rechtsgeschäft wie Miete, Pacht oder Kauf zustande, so hat der Angebotsempfänger die gesetzlich festgelegte Provision zu bezahlen.

Gesetzliche vereinbarte Provisionssätze:

Nebenkostenübersicht:

Download-Nebenkostenübersicht Kauf  

Download-Nebenkostenübersicht Miete  

Bestimmungen der §6 Abs.7, Abs.10 und 15:

 

§ 6 (4) Dem Makler steht keine Provision zu, wenn er selbst Vertragspartner des Geschäfts wird. Dies gilt auch, wenn das mit dem Dritten geschlossene Geschäft wirtschaftlich einem Abschluss durch den Makler selbst gleichkommt. Bei einem sonstigen familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zwischen dem Makler und dem vermittelten Dritten, das die Wahrung der Interessen des Auftraggebers beeinträchtigen könnte, hat der Makler nur dann einen Anspruch auf Provision, wenn er den Auftraggeber unverzüglich auf dieses Naheverhältnis hinweist.

§ 7 (1) Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Der Makler hat keinen Anspruch auf einen Vorschuss.

§ 10 Der Provisionsanspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit ihrer Entstehung fällig. Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung bzw. durch Inanspruchnahme unserer Tätigkeit zustande. Sollte Ihnen die von uns angebotene Immobilie bereits bekannt sein, hat der Kunde diesen Umstand unserem Büro unverzüglich mitzuteilen.  

 

Schadenersatzausschluss:

Schadenersatzansprüche sind im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firmeneigentümer oder deren Angestellten ausgeschlossen. Es sei denn, dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

 

Energieausweis:

Der Energieausweis ist gemäß dem Energieausweisvorlagegesetz EAVG seit 1.12.2012 bei jedem Verkauf bzw. jeder Vermietung vom Verkäufer bzw. Vermieter nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht, die besteht, vorzulegen. Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur Miete angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und eventuell auch der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Vermieter als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler.

 

Copyright:

Alle von uns selbst erzeugten oder bezahlten Werbeprodukte wie Fotos, Texte, Grafiken, Logos, Slogans, Videos etc. sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung dieser – auch nur in Teilen – bedarf der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung unseres Büros.